Optionen-Trader aufgepasst: Änderung des Einkommenssteuergesetzes ! Das geht uns alle an!

Änderung EStG – hier nochmal mein Aufruf an alle Optionen-Trader:

Das geht derzeit in der Corona-Krise unter: Änderung des Einkommenssteuergesetzes ! Das geht uns alle an!

Ein Thema geht aktuell in der Pandemie völlig unter und ist dennoch von großer Brisanz: Die kurz vor Weihnachten beschlossene Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG). In meinem Webinar vom 23.01.2020 bin ich bereits darauf eingegangen. Kurz zur Erläuterung: Diese Änderung des EStGhat zur Folge, dass bei Termingeschäften Gewinne und Verluste unterschiedlich behandelt werden.

Unter Termingeschäfte fallen nicht nur Futures und Optionen, sondern auch Anlagezertifikate, Rohstoffzertifikate, Hebelzertifikate und Optionsscheine, die wahrscheinlich jeder private Anleger bisweilen in seinem Depot hat.

Ungleichbehandlung von Verlusten und Gewinnen

Bisher konnten Verluste und Gewinne aus entsprechenden Wertpapiergeschäften unterjährig aufgerechnet werden. Das geschah meistens durch die Bank bzw. den Broker. Doch dies hat sich nun geändert – zum deutlichen Nachteil der Anleger.

Ab 2021 können Sie von Ihren Verlusten nur noch 10.000 Euro pro Jahr mit den Gewinnen verrechnen. Die darüber hinausgehenden Verluste können Sie zwar als Verlustvortrag in das nächste Jahr schieben, aber in diesem dürfen Sie ebenfalls nur 10.000 Euro Verlust mit Gewinnen verrechnen. Bei vielen Tradern wird das dazu führen, dass immer höhere Verlustvorträge auflaufen, die gar nicht mehr abgebaut werden können.

Doch das ist nicht der einzige Pferdefuß:

Denn die neue gesetzliche Regelung führt dazu, dass Sie Steuern auf Gewinne zahlen, die Sie unter dem Strich gar nicht erzielt haben! So zum Beispiel beim Handel von Spreads. Während wir dieses Instrument beim Money Calendar selten benutzen (aktuell nur bei unserem SPY-Put Spread), so doch regelmäßig beim Optionentrader.info.

Hinzu kommt auch noch, dass die Möglichkeit, Verluste oder Gewinne aus Termingeschäften mit anderen Anlageklassen (z.B. Fonds) zu verrechnen, abgeschafft wird. Verluste aus Termingeschäften können nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.

Genaueres habe ich, wie gesagt,  in meinem Webinar erläutert. Was ich von dieser Gesetzesänderung halte, habe ich auch kundgetan…. Wer also einmal erleben will, wenn ich mich in Rage rede…. Dieser Steuerirrsinn geht nun in dieser C-Krise komplett unter. Das darf aber nicht sein!

Sie und ich müssen uns dagegen wehren. Daher rufe auch ich Sie auf, sich an Petitionen gegen diesen Unsinn zu beteiligen. Der FID-Verlag gilt als Mitinitiator dieser Petition. Eine Beteiligung von Ihrer Seite ist wichtig, damit die notwendigen Unterschriften zusammenkommen. Auf der Internetseite der Petition ist nochmals die Auswirkung und Folgen der Gesetzesänderung beschrieben.

Sie sollten hier nicht die Augen verschließen (weil es Sie vermeintlich nichts angeht), nicht auf andere hoffen („einflussreichere“ Gruppen), nicht resignieren („auf uns kleine Leute hört man eh nicht“), sondern sich tatsächlich aufschwingen und mitmachen.

Nur so können wir den Druck erhöhen – und dabei zählt wirklich jede Stimme!

Namentlich oder anonym unterzeichnen:

Sie können namentlich unterzeichnen, aber auch nach außen hin anonym bleiben (das heißt, Ihr Name wird nicht im Internet veröffentlicht, sondern lediglich dem Petitionsausschuss übergeben.) Ob Sie öffentlich oder nicht öffentlich unterschreiben wollen, können Sie – nachdem Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben – in einem der weiteren Schritte auswählen.

Ich hoffe, Sie erkennen die Dramatik dieser Entwicklung für sich, für uns alle und für alle, die an der Börse handeln – und unterschreiben noch heute! Hier entlang geht es zur Petition

Wem die bislang von mir aufgezählten Gründe zur Unterzeichnung der Petition noch nicht genügen, der möchte sich bitte folgendes noch vor Augen halten:

Beschränkte Möglichkeiten an Hebelprodukten und höhere Kosten bei Brokern!

Wenn immer weniger Anleger mit einem Instrument handeln, weil es sich für sie nicht mehr lohnt oder ein zu hohes Risiko darstellt, werden die Broker sehr schnell agieren: Es wird dann der Handel mit den verschiedenen Derivaten einfach nicht mehr oder nicht im gewohnten Umfang angeboten. Je nachdem, wie das Gesetz ausgelegt wird, kann es sein, dass viele größere Trader auf ausländische Broker ausweichen. Die heimischen Broker, die gerade auf diese Vieltrader angewiesen sind, werden dann ihre Kostenstruktur nicht mehr halten können und wahrscheinlich die Preise erheblich anheben müssen.

Also selbst wenn Sie niemals ein Derivat, einen Optionsschein oder ein Zertifikat handeln wollen und beim Money Calendar nur das Aktiendepot nachhandeln, kann es sein, dass sie dennoch Leidtragender dieses Gesetzes werden. Für den Finanzstandort Deutschland ist dieses Gesetz auf jeden Fall eine Katastrophe.

Ich kann Ihnen nur dringend raten, noch heute diese Petition zu unterzeichnen, damit wir die 50.000 Unterschriften zusammenkriegen, die notwendig sind, um beim Petitionsausschuss ein sogenanntes Quorum zu erreichen. Denn dann können die Initiatoren der Petition gemeinsam mit den Abgeordneten des Petitionsausschusses in einer Sitzung die Faktenlagen diskutieren. Da diese sehr eindeutig ist, wäre das eine gute Chance, wirklich etwas zu erreichen.

Falls Sie schon unterzeichnet haben, geben Sie diese Petition weiter, setzen Sie sich ein, damit wir weiterhin Derivate ohne diese erhebliche steuerliche Benachteiligung handeln können!

Folgen für den Money Calendar und Optionentrader.info?

Es erreichen mich Anfragen von Lesern, wie wir im Money Calendar auf diese Änderung des EstG reagieren werden. Fakt ist, dass wenn das Gesetz wie es derzeit formuliert ist, zur Geltung kommen sollte, dann sind damit sämtliche Hebelprodukte für den Privatanleger nicht mehr in der gewohnten Form handelbar. Selbst eine vernünftige Depotabsicherung birgt dann zusätzliche Risiken. Sofern doch das eine oder andere Derivat ausgenommen ist, z.B. CFD, so werden wir darauf ausweichen.  Das ist gar kein Problem. Auf Aktienseite können wir nach wie vor nach unserer Strategie agieren. Nur die gehebelte Version wird dann eventuell auf ein anderes Finanzinstrument ausweichen.

Damit Sie jedoch in gewohnter Weise auch weiterhin Optionen handeln können, empfehle ich Ihnen, sich an der Petition zu beteiligen.

Nun aber genug von dem Gesetz – hier geht’s zu den Analysen! Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende!

Herzlichst

Ihre Claudia Jankewitz

Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter #12 vom 17.04.2020